Die Kleingärten der Stadt Zürich werden biologisch bewirtschaftet. Es dürfen nur biologische Erden, Dünger und Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die auf der Positivliste des Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) aufgeführt sind. Diese wurde gemeinsam mit Grün Stadt Zürich entwickelt und wird jährlich aktualisiert. Der Einsatz von Herbiziden und chemisch-synthetischen Stoffen (Dünger und Pflanzenschutzmittel) ist in den Pachtgärten der Stadt Zürich verboten. Erden müssen torffrei sein.
Weitere Hilfreiche Dokumente für Gärtner*innen finden Sie auf der Webseite von Grün Stadt Zürich.
Die Kleingärten der Stadt Zürich werden biologisch bewirtschaftet. Es dürfen nur biologische Erden, Dünger und Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die auf der Positivliste des Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) aufgeführt sind. Diese wurde gemeinsam mit Grün Stadt Zürich entwickelt und wird jährlich aktualisiert. Der Einsatz von Herbiziden und chemisch-synthetischen Stoffen (Dünger und Pflanzenschutzmittel) ist in den Pachtgärten der Stadt Zürich verboten. Erden müssen torffrei sein.
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