Bei aufzulösenden Gartenareale kann sich die Stiftung an den Räumungskosten beteiligen. Beim Aufbau von neuen Gartenarealen oder bei einer Neugestaltung kann sich die Stiftung zwecks höherer Nutzungsdichte und Verringerung von versiegelter Fläche an den Erstellungskosten beteiligen. Die Anträge müssen über Grün Stadt Zürich eingereicht werden.
Bei aufzulösenden Gartenareale kann sich die Stiftung an den Räumungskosten beteiligen. Beim Aufbau von neuen Gartenarealen oder bei einer Neugestaltung kann sich die Stiftung zwecks höherer Nutzungsdichte und Verringerung von versiegelter Fläche an den Erstellungskosten beteiligen. Die Anträge müssen über Grün Stadt Zürich eingereicht werden.
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