Schadstoffentsorgung

Bahnschwellen

Ausgediente Eisenbahnschwellen dienten lange Zeit als preisgünstig erworbene Baumaterialien, die in Kleingärten als Stützmauern, freistehende Sichtschutzwände, Sitzgelegenheiten und ähnliches verwendet wurden. Die Holzschwellen sind durch die Imprägnierungsmittel und durch Rückstände aus dem Bahnbetrieb eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt, weshalb sie für die Verwendung in Kleingärten nicht geeignet und gemäss Gartenordnung der Stadt Zürich (GOZ) verboten sind.

Die Stiftung bezweckt, die natürlichen Ressourcen in Pachtgärten (insbesondere Kleingärten, Einzelpachtgärten und Gemeinschaftsgärten) vor Beeinträchtigungen zu schützen und zu sanieren.
Sie kümmert sich insbesondere um die Gesunderhaltung der Böden und Gewässer. Als Beeinträchtigung gilt namentlich die Kontamination mit Schadstoffen.

Die Stiftung bezweckt den Schutz der natürlichen Ressourcen in Kleingärten vor Beeinträchtigungen. Dementsprechend unterstützt sie die Entfernung von Problemstoffen.

Die Bodenschutzstiftung zahlt den Familiengartenvereinen CHF 50.– pro 100 kg an die fachgerecht entsorgten Bahnschwellen.

Schadstoffentsorgung

Bahnschwellen

Ausgediente Eisenbahnschwellen dienten lange Zeit als preisgünstig erworbene Baumaterialien, die in Kleingärten als Stützmauern, freistehende Sichtschutzwände, Sitzgelegenheiten und ähnliches verwendet wurden. Die Holzschwellen sind durch die Imprägnierungsmittel und durch Rückstände aus dem Bahnbetrieb eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt, weshalb sie für die Verwendung in Kleingärten nicht geeignet und gemäss Gartenordnung der Stadt Zürich (GOZ) verboten sind.

Die Stiftung bezweckt, die natürlichen Ressourcen in Pachtgärten (insbesondere Kleingärten, Einzelpachtgärten und Gemeinschaftsgärten) vor Beeinträchtigungen zu schützen und zu sanieren.
Sie kümmert sich insbesondere um die Gesunderhaltung der Böden und Gewässer. Als Beeinträchti-gung gilt namentlich die Kontamination mit Schadstoffen.

Die Stiftung bezweckt den Schutz der natürlichen Ressourcen in Kleingärten vor Beeinträchtigungen. Dementsprechend unterstützt sie die Entfernung von Problemstoffen.

Die Bodenschutzstiftung zahlt den Familiengartenvereinen CHF 50.– pro 100 kg an die fachgerecht entsorgten Bahnschwellen.