Der Stiftungsrat umfasst drei Mitglieder und entscheidet über die Verwendung der Mittel.
Mitglieder des Stiftungsrates:
Die Amtszeit beträgt vier Jahre und richtet sich nach der Legislaturperiode des Stadtrates.
Die Geschäftsleitung sowie die administrative Führung der Bodenschutzstiftung erfolgt durch Grün Stadt Zürich. Stiftungstätigkeit erstreckt sich auf Kleingärten, Einzelpachtgärten und Gemeinschaftsgärten, die auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Zürich angelegt sind.
Geschäftsleitung und Sekretariat Bodenschutzstiftung Stadt Zürich:
Nicole Alig
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