Die Stiftung bezweckt, die natürlichen Ressourcen in Pachtgärten (insbesondere Kleingärten, Einzelpachtgärten und Gemeinschaftsgärten) vor Beeinträchtigungen zu schützen und zu sanieren.
Sie kümmert sich insbesondere um die Gesunderhaltung der Böden und Gewässer. Als Beeinträchtigung gilt namentlich die Kontamination mit Schadstoffen.
Die Stiftung deckt primär die Kosten von Bodensanierungen infolge von Brand- und anderen Ereignissen. Die Stiftung deckt keine Eigenschäden des/der Parzellenpächters/in. Diese sind z. B. über die Hausratversicherung zu decken.
Sie kann für die Wiederherstellung von Pachtgärten nach ausserordentlichen Ereignissen wie, Hochwasser oder Feuersbrünsten Unterstützung leisten.
Es werden Beiträge an die Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf eine nachhaltige Bodennutzung ausgerichtet. Die Zuständigkeiten von Grün Stadt Zürich (als Verpächterin) und der Familiengarten-Ortsvereine (als Arealpächter) werden mit der Tätigkeit der Bodenschutzstiftung nicht verändert. Die Stiftungstätigkeit erstreckt sich auf Kleingärten, Einzelpachtgärten und Gemeinschaftsgärten, die auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Zürich angelegt sind.
Es handelt sich um eine Stiftung gemäss Art. 88 ff. ZGB.
Sie unterliegt der Aufsicht des Finanzdepartementes der Stadt Zürich.
Die Stiftung bezweckt, die natürlichen Ressourcen in Pachtgärten (insbesondere Kleingärten, Einzelpachtgärten und Gemeinschaftsgärten) vor Beeinträchtigungen zu schützen und zu sanieren.
Sie kümmert sich insbesondere um die Gesunderhaltung der Böden und Gewässer. Als Beeinträchtigung gilt namentlich die Kontamination mit Schadstoffen.
Die Stiftung deckt primär die Kosten von Bodensanierungen infolge von Brand- und anderen Ereignissen. Die Stiftung deckt keine Eigenschäden des/der Parzellenpächters/in. Diese sind z. B. über die Hausratversicherung zu decken.
Sie kann für die Wiederherstellung von Pachtgärten nach ausserordentlichen Ereignissen wie, Hochwasser oder Feuersbrünsten Unterstützung leisten.
Es werden Beiträge an die Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf eine nachhaltige Bodennutzung ausgerichtet. Die Zuständigkeiten von Grün Stadt Zürich (als Verpächterin) und der Familiengarten-Ortsvereine (als Arealpächter) werden mit der Tätigkeit der Bodenschutzstiftung nicht verändert. Die Stiftungstätigkeit erstreckt sich Kleingärten, Einzelpachtgärten und Gemeinschaftsgärten, die auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Zürich angelegt sind.
Es handelt sich um eine Stiftung gemäss Art. 88 ff. ZGB.
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